Muslimische Schüler werden laut Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (siehe unten) an islamischen Festtagen vom Schulunterricht befreit, damit sie an den religiösen Veranstaltungen, die sie betreffen, teilnehmen können.
Hierfür ist es ausreichend, wenn die Eltern (oder der volljährige Schüler selbst) die Schule darüber in Kenntnis setzen, dass ihr Kind an dem entsprechenden Tag nicht zur Schule kommen wird. Sie benötigen dafür keinen Antrag.
Eltern finden hier einen vorbereiteten Informationsbrief für das Fastenbrechenfest am Freitag, den 17.07.2015. Somit sind auch die Klassenlehrer darüber informiert, wer am Fest teilnimmt und nicht in der Schule sein wird und wir
Eltern können diesen Brief ausdrucken und ausfüllen und ihn vor dem Fastenbrechenfest in der Schule abgeben.
Dieser Anspruch wurde in einem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministerium vom 01.11.2012 geregelt. Die Schule muss demnach muslimischen Schülern die Gelegenheit gegeben, an einer religiösen Veranstaltung teilzuehmen.
Die voraussichtlichen Termine des Fastenbrechenfests und des Opferfests sind den Schulen bekannt, da sie im Schulverwaltungsblatt angekündigt werden.